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Bundespräsident Horst Köhler hat am Montag den 31. Mai seinen Rücktritt erklärt – “Ich erkläre hiermit meinen Rücktritt vom Amt des Bundespräsidenten – mit sofortiger Wirkung.” Der Rücktritt war vielleicht etwas überstürzt, “nicht abgesprochen, nicht vorbereitet”, wie es heißt. Und doch hat er etwas Logisches, Folgerichtiges. Er ist im Zusammenhang betrachtet irgendwie nahezu gesetzmäßig und passt zur Krise in den Bereichen der Wirtschaft und Finanzen.
Horst Köhler
ist Professor der Wirtschaftswissenschaften, promoviert im Bereich Finanzpolitik.
Von 1990 bis 1993 war Köhler als Staatssekretär im Bundesfinanzministerium verantwortlich für finanzielle und monetäre Beziehungen. 2000 wurde er Direktor des Internationalen Währungsfonds.
Nachdem er zum Bundespräsidenten gewählt wurde, hat er sich in dieser Zeit allgemeinen Suchens nach Antworten auf Ursachen und Lösungen gerade in den Bereichen Wirtschaft und Finanzen nur wenig positioniert. In anderen Fragen hat er sich gelegentlich in Ansätzen wegweisend zu äußern gewagt, es jedoch in der Regel nie bis zu Ende durchgezogen. Häufig fehlte irgendwie der letzte Funken Schneid und Wagemut.
Eine wesentliche Eigenschaft eines Bundespräsidenten müsste es allerdings gerade sein, wegweisend, weise vorausschauend und orientierend zu wirken.
Das Amt eines Bundespräsidenten ist laut Verfassung das höchste Amt der Bundesrepublik. Dass dieser
Bundespräsident
von der Kanzlerin vorgeschlagen wurde und wie ein Vertreter der CDU gehandelt wurde, widerspricht der Verfassung. Ein Bundespräsident darf auch nicht nur vom Bundestag und einigen Vertretern aus Landtagen sowie prominenten Persönlichkeiten gewählt werden, wie es in der letzten Zeit wie selbstverständlich getan wurde. Der Bundespräsident ist laut Verfassung als höchste Persönlichkeit unserer Staates vom Volk vorzuschlagen und letztlich auch, nicht in Vertretung, sondern direkt vom Volk zu wählen.
Der Bundespräsident schlägt nach der Bundestagswahl einen Kanzler vor, und nicht umgekehrt. Die Kanzlerin ist auch nicht die ranghöchste Vertreterin der Regierung. Sie ist eigentlich laut Verfassung diejenige, die die Umsetzung der Beschlüsse des Bundestages umzusetzen hat. Die Trennung von Exekutive und Legislative wird in der BRD zunehmend verwischt bzw. teilweise sogar umgekehrt.
Wenn jetzt ein neuer Bundespräsident zu wählen ist, dann sind laut Verfassung nur 30 Tage Zeit. Es ist die Frage zu stellen, ob diese Zeit reicht, um solch eine überstürzte Wahl in solch einer kritischen Phase, in Deutschland und die gesamte Euro – Zone heute befinden, durchzuführen. Es ist jetzt eher an der Zeit, über grundsätzliche Fragen, auch im Aufbau der Regierung, nachzudenken.