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Urteil: Karlsruhe kippt Hartz IV

11 Februar 2010

Wie das Bundesverfassungsgericht Karlsruhe entschieden hat, ist die Berechnung der Hartz IV Regelsätze Verfassungswiedrig. Die Summen seien weder für Erwachsene, noch für Kinder korrekt berechnet worden. Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier verkündete das Urteil, und sagte zur Begründung das die Sätze gegen Paragraf 1 des Grundgesetzes, auf das Recht eines Menschenwürdigen Existenzminimums, verstoßen würden. Dies wäre ebenfalls ein Verstoß gegen das Prinzip eines Sozialstaates, hieß es weiterhin zur Begründung
Das Urteil bestimmt eindeutig das eine Neuregelung bis zum 1 Januar 2011 gefunden sein muss. Bis dahin dürfen die alten Regelungen, die seit 2005 gelten, weiterhin in Kraft bleiben. Bis dahin jedoch müssen die Sätze nach einer neuen Berechnungsgrundlage erstellt werden. Diese treten dann ab dem 1.1.2011 in Kraft. Im Urteil hieß es eindeutig das der gesetzliche Leistungsanspruch so ausgestaltet sein muss, das er dem gesamten existenznotwendigen Bedarf des Grundrechteträgers gerecht wird. Ob, und in wie weit, die Leistungen anzupassen sind, ließ das Gericht jedoch offen. Es ist jedoch anzunehmen das die Leistungen erhöht werden müssen, denn es ist rechtlich nicht mehr haltbar ein Kind einfach prozentual anzurechnen, da hier ein deutlicher Mehrbedarf entsteht.
Das bisher angelegte Berechnungsverfahren sei so in Ordnung, jedoch entbehren die angelegten Statistiken jedweder Realität. Alleine die bestimmung des Bedarfs von Kindern auf 60% des Bedarfs eines Erwachsenen sei Verfassungswidrig, und müsse nachgebessert werden. Die rein statischtische Berechnung läge nicht im Konflikt mit der Verfassung, so Papier, jedoch seien sowohl die Summen, als auch die Methoden zur Ermittlung realitätsfremd, und würden unter anderem nichteinmal ein mindestmaß an Teilnahme am sozialen Leben berücksichtigen. Ebenfalls müsse es Härteregelungen geben, die sich auf Unabweisbare Tatsachen beziehen, wie z.B.Übergrößenkleidung, oder Klassenfahrten. Auch wenn diese Methode nicht falsch sei, so wäre es dringend notwendig eine durchsichtige Berechnung anzulegen, aus der eindeutig hervorgeht, welche Zahlen, und Posten, zur Ermittlung des Gesamtbedarfs angesetzt wurden.
Damit steht fest, das es neue Berechnungsgrundlagen geben wird. Nach allgemeinen Schätzungen werden diese Berechnungsgrundlagen deutlich höher ausfallen, als die bisherigen Leistungen, da der Tatsächliche Aufwand, den ein Hartz IV Bezieher hat, deutlich über dem liegt, was bisher gezahlt wird. Dabei ist zu berücksichtigen das “normale” Kosten eines Haushaltes alleine im Bereich des sozialen Lebens, der Versicherungen, Strom oder anderer Dinge gar nicht angerechnet werden. Entsprechende Leistungssummen sind entsprechend so zu bemessen das ein gewisses Existenzminimum erhalten werden kann. Dieses ist teilweise regional sehr unterschiedlich. Wir dürfen abwarten wie die neuen Gesetzesvorlagen aussehen werden.